Zertifizierung von Dekowaffen
Mit der Neufassung des BWaffG von 2002 wurde die Herstellung von und der Umgang mit Dekowaffen neu geregelt. Dekorationswaffen müssen nunmehr im Zuge waffenrechtlicher Vereinheitlichung in der EU mit einem Abnahmestempel eines Beschußamtes die ordnungsgemäße Deaktivierung nachweisen.
Dies gilt insbesondere beim Verbringen in den öffentlichen Verkehr und hier vorgeschrieben für den gewerblichen Vertrieb, bzw. die Unbrauchbarmachung.
Den privaten Altbestand betreffend gibt es zwar noch keine Regelung, aber Besitzern von nicht abgenommenen Dekowaffen ist im Interesse einer Rechtssicherheit die nachträgliche Zertifizierung sehr zu empfehlen.
Kosten
Die Einzelabnahme kostet für Privatpersonen incl. Versand € 45,- brutto pro Waffe. Bei mehreren Waffen gibt es Staffelpreise, die im persönlichen Gespräch nach Aufwand vereinbart werden. Bei größeren Beständen an Dekowaffen ist auch eine Abnahme vor Ort möglich.
Gewerbliche Anbieter von Dekowaffen und Waffenhändler/Büchsenmacher erhalten natürlich einen entsprechenden Nachlaß. Hier bitte ich um persönliche Kontaktaufnahme um das Procedere zu klären.
Zertifiziert werden können (die Liste wird ständig erweitert):
- Maschinenpistolen und Automatgewehre bis zum Baujahr 1945
- Wassergekühlte Maschinengewehre
- Russ. Panzerbüchse PTRS 41
- Repetiergewehre
- Unterhebelrepetiergewehre
- Selbstladegewehre
- Perkussionsrevolver
- Pistolen mit Kniegelenkverschluß
- Pistolen mit Masseverschluß, beweglichem Lauf und Hahn
- Pistolen mit Masseverschluß, beweglichem Lauf ohne Hahn
- Pistolen mit Masseverschluß, festem Lauf und Hahn
- Pistole P 38