Der externe Sachverständige, der Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen
Üblicherweise werden Gerichtsmedizinische-, Waffen- und psychatrische Sachverständige durch die Staatsanwaltschaften zur Stützung der Anklage und aus behördlichem Personal rekrutiert.
Der Behördensachverständige dominiert erstaunlicher Weise sehr oft den Prozess, da ihm von Seiten der Verteidigung nur sehr selten ein Zweitgutachter gegenüber steht. Der Sachverständige auf Seiten der Verteidigung, auch zur Überprüfung der Gutachten der Anklage wird nur in seltenen Fällen in Betracht gezogen.
Obwohl den meisten Rechtsanwälten und Richtern die Sachkenntnis zur Bewertung der behördlichen Gutachten speziell im Bereich der Waffenkunde und der Verbindung forensische Waffenkunde/Gerichtsmedizin fehlt, werden die Behördengutachten oft unhinterfragt akzeptiert. Zudem sind immer wieder Behördensachverständige gerade der unteren Verwaltungsebenen nicht ausreichend qualifiziert und ihre Gutachten entsprechend mangelhaft.
Darum empfiehlt sich immer die frühzeitige fachliche Beratung durch einen eigenen, externen Sachverständigen, weil so oft schon Versäumnisse in der Phase der Beweissicherung und Auswertung vermieden werden können.
Gerade in Streitigkeiten (Versicherungsfall, Unfall, Wertermittlung, Originalitätsfeststellung etc.) und Strafsachen aus dem Bereich des Waffen- und Jagdrechtes empfiehlt es sich zudem einen mit der Materie ausreichend erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen, der im Bedarfsfall auch mit dem Vertrauensanwalt des Mandanten zusammenarbeitet.